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Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 1. Sep 2013, 19:45
von Klose
Wir sind mit unserer Fahrbibliothek Hin und Wieder bei Dorffesten in der Region vertreten. Da diese auch Sonntags stattfinden würde es mich sehr interessieren ob das Fahrverbot zwischen 0 und 22.00 Uhr auch für uns gilt.

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 2. Sep 2013, 13:05
von Weyh
Gute Frage.
Auf Wikipedia sollte man sich im Zweifelsfall zwar nicht wirklich berufen, aber auf die Schnelle:
Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll. Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:
  • [...]
    Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
    [...]
http://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendf ... _Ausnahmen

Ich verstehe das so, daß Fahrbibliotheken unter diese Ausnahmeregelung fallen. Sicherheitshalber sollten Sie aber vielleicht bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachfragen.