Guten Tag,
durch die Ausweitung der Mautbestimmungen ab 1.7.15 (auch einige Bundesstraßen betroffen) ist die LKW-Maut auch Thema für uns in Mannheim.
Meine Frage:
Muss zum Nachweis der Ausnahmeregelung etwas beantragt werden oder sind Papiere mitzuführen?
Grüße aus Mannheim
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- 29. Jun 2015, 14:53
- Forum: Rechtliches
- Thema: Maut / Autobahngebühr
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