Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor einiger Zeit habe ich mich bei Ihnen / euch telefonisch oder per Mail erkundigt, wie sich die Parksituation an den Haltestellen der Großstadt-Fahrbibliotheken gestaltet. Die Leitung der Bücherhallen Hamburg soll für die Politik in Erfahrung bringen, ob in anderen Großstädten Halteverbote für Fahrbibliotheks-Haltestellen eingerichtet werden dürfen oder nicht. Derzeit ist in Hamburg keine Sonderregelung für Fahrbibliotheken möglich.
Es haben mittlerweile 23 von 42 kontaktierten Fahrbibliotheken geantwortet. Oftmals mit sehr ausführlichen Schilderungen. Ganz herzlichen Dank dafür!
Die Situationen in den einzelnen Großstädten sind sehr unterschiedlich. Zumindest was die Einrichtung von Halteverboten angeht. In 12 der 23 Großstadtbibliotheken gibt es zeitlich begrenzte Halteverbote. In den meisten Fällen berechtigen diese Halteverbote zum Abschleppen, was aber nicht häufig passiert. Explizit erwähnt wurde es von 4 Fahrbibliotheken. Ein Grund dafür sind natürlich die Fahrpläne. Wenn die Haltezeit vorbei ist, nützt auch die frei geräumte Haltestelle nichts mehr.
Generell lässt sich sagen: der zunehmende Parkdruck ist gerade in größeren Städten ein großes Problem, besonders in bestimmten Stadtvierteln. Halteverbote helfen besonders dort nicht immer. Es kommt vermehrt zu Ausfällen von Öffnungszeiten.
Aus Hamburger Sicht sind mir einige Besonderheiten aus einzelnen Städten aufgefallen. Evtl. sind es Möglichkeiten, die Situation zu verbessern:
Fahrbahnmarkierungen; Berechtigung zur Halterabfrage; Unterstützung durch Ordnungsamt, Polizei (Kontaktbereichsbeamte), Stammkunden.
In der Fahrbücherei Braunschweig, die 2002 eingestellt wurde, gab es eine auf das Fahrbücherei-Team übertragene Berechtigung, Strafzettel auszustellen. Davon musste allerdings nur selten Gebrauch gemacht werden.
In Hamburg versuchen wir, neue Haltestellen auf privatem Grund (Parkplätze von Supermärkten, Kitas, Schützenvereine) einzurichten. Parkplätze von Kirchen und Friedhöfen können auch eine gute Option sein. An einem Einkaufszentrum parken wir im Taxenbereich. Leider finden wir an den Haltestellen des ÖPNV selten Platz. Und da die Taktung der Busse gerade merkbar erhöht wird, können wir es allenfalls an Pausenplätzen für die ÖPNV-Busse versuchen.
Mein ganz privates Fazit zu diesem Thema: der entsprechende Absatz der StVO (§ 45, Absatz 9) wird unterschiedlich interpretiert. Oftmals schon in der gleichen Stadt. Hamburg hat 24 Straßenverkehrsbehörden. Eine dieser Behörden untersagt uns sogar die Aufstellung unseres Haltestellenschildes auf öffentlichem Grund. Die von uns an anderer Stelle sehr geschätzte Diversität sorgt hier doch eher für Verwirrung. .
Ingrid Achilles, Hamburger Bücherbusse
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Magdeburg
Hamburg
Parkprobleme an Haltestellen
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