Immer wieder taucht die Frage auf, ob Fahrbibliotheken auf Autobahnen mautpflichtig sind.
Das Bundesamt für Güterverkehr hat auf eine entsprechende Anfrage seitens der Fachkommission Fahrbibliotheken folgende, recht eindeutige Antwort geschickt:
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Brief als pdf-Dokument
Merkblatt Allgemeine Informationen zur LKW-Maut -Stand Juli 2011
[…]
Das Mitführen de Schreibens ist kein Aufwand, allerdings nützt das nichts bei der Erfassung über Mautbrücken (Voraussetzung engebautes OnBoard-Unit) oder mobile Kontrollen, die das KFZ-Kennzeichen mit eventuellen stationären Mautbuchungen (Automaten an Tankstellen oder über Internet) abgleichen.
Busse sind sowieso von der Maut ausgenommen. LKW-Aufbauten könnten eventuell in die Irre führen, aber für mobile Kontrollen ist ja bei jedem Bücherei-LKW deutlich, welchem Zweck er dient, jedenfalls keinem gewerblichen!
Siehe dazu https://de.wikipedia.org/wiki/LKW-Maut_in_Deutschland und https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQs/Lkw-Maut/lkw-maut-faq.html
Sollte eine Zahlungsaufforderung o.ä. kommen – wir haben nach mehreren Autobahnfahrten noch nie etwas erhalten – kann man ja mit dem vorliegenden Schreiben Einspruch erheben.