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Märkischer Kreis: Bürgerbegehren zum Erhalt des Bücherbusses für ungültig erklärt

Posted on 30. August 200627. Mai 2016 By Weyh Keine Kommentare zu Märkischer Kreis: Bürgerbegehren zum Erhalt des Bücherbusses für ungültig erklärt

Artikel aus der Mendener Zeitung vom 30. August 2006:
Kreis lehnt Bücherbus-Begehren ab
Auch knapp 26 000 Einspruchs-Unterschriften überzeugen in Lüdenscheid nicht Initiative schaltet Fachanwalt ein und prüft rechtliche Schritte gegen Entscheidung

Nach Meinung des Märkischen Kreises ist das Bürgerbegehren „Rettet den Bücherbus“ unzulässig. Das Ergebnis der achtseitigen Vorlage für den Kreistag am 21. September lautet: „Das Bürgerbegrehren ist damit als unzulässig zu bewerten, da eine ordnungsgemäße Begründung des Bürgerbegehrens fehlt und der nur geringe Deckungsanteil von 55 000 Euro nicht der gesetzlichen Vorgabe entspricht.“ Diese Auffassung des Kreises hat die Bezirksregierung bestätigt, wie der Kreis mitteilt.
Monika Nagel, eine der Unterschriftensammlerinnen in Menden, ist entsetzt über diese Einschätzung: „Das gibt‘s doch gar nicht. Hier wird einem alles weggenommen.“ Sie bezeichnete den Bücherbus als „sehr gutes Angebot, das meine Tochter, meine Mutter und ich selbst auch genutzt habe.“ Sie allein hat weit über 100 Unterschriften gesammelt, wie viele von den 29 270 eingereichten Unterschriften aus Menden kommen, hat die Initiative allerdings gezählt: „Der Aufwand wäre riesig gewesen und war nicht zu leisten“, so Brigitte Herrmann, ehemaligen Landtagsabgeordnete der Grünen und eine der Initiatorinnen des Bürgerbegehrens.

13 926 Unterschriften wären notwendig gewesen, mehr als das Doppelte ist zusammen gekommen. „Daran kann die Politik nicht vorbeigehen. Die Beurteilung durch die Kreisverwaltung schafft diese fast 30 000 Unterschriften nicht aus der Welt.“ Sie wies darauf hin, dass die Initiative für ihr Begehren einen Fachanwalt eingeschaltet hatte. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir das akzeptieren werden, aber erst muss sich die Gruppe treffen, und wir werden uns in der Tiefe mit den Ausführungen des Kreises beschäftigen.“

zum gleichen Thema schreibt die Meinerzhagener Zeitung am selben Tag:
Das war’s dann wohl
Viel Einsatz, aber nicht der erhoffte Erfolg für die Initiative „Rettet den Bücherbus“. Die Juristen beim Märkischen Kreis und in der Arnsberger Bezirksregierung haben unisono das Bürgerbegehren nach eingehender Prüfung für unzulässig erklärt. Dabei hatten die Mitstreiter um die ehemalige Landtagsabgeordnete der Grünen, Brigitte Hermann, keinen Platz und keine Gelegenheit ausgelassen, um die notwendige Zahl an Unterschriften für das erste kreisweite Bürgerbegehren zu erhalten. Jung und Alt klapperten die Nachbarschaften ab und waren bei Wind und Wetter auf Veranstaltungen präsent, um dieses Ziel fristgerecht zu erreichen. Tatsächlich hatten die Fußtruppen mehr als das Doppelte der rechtlich vorgeschriebenen Unterschriften zusammen und ein Sieg schien greifbar nahe. Doch mit dieser Leistung allein lassen sich Juristen nicht beeindrucken. Umfassende Informationen an die Unterzeichner über die Beweggründe des Kreistages, wie von Gerichten in ähnlichen Fällen gefordert, blieben aus, die Deckungsvorschläge für den Weiterbetrieb schienen allzu vage.
Offenbar hat es die Initiative bei allem Engagement für die Sache versäumt, ein juristisch wasserdichtes Fundament zu schaffen. Nun sucht sie selbst anwaltlichen Beistand, um Schiffbruch zu verhindern.

Rund 29 000 wahlberechtigte Märker haben sich mit ihrer Unterschrift für den Bücherbus ausgesprochen – eine durchaus anerkennenswerte Zahl. Die Kreditverbindlichkeiten des Kreises betragen in diesem Jahr zwischen 130 und 140 Millionen Euro – eine erst recht beeindruckende Summe für jeden Steuerzahler.

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