Bücherbus: Initiative will Klageweg
Anwalt hält Rechtsauffassung für falsch. „Den Bürgern schuldig“
MÄRKISCHER KREIS · Trotz aller bisherigen Rückschläge gibt die Initiative zur Rettung des Bücherbusses nicht auf. Ihr anwaltlicher Beistand, Norbert Burke (Münster), Fachanwalt für Verwaltungsfragen, hält den Beschluss der Kreistagsmehrheit, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, für rechtswidrig. Auf elf Seiten begründet der Jurist seine Auffassung, die der Stabsstelle Recht bei der Verwaltung zugegangen ist.
Gleichwohl macht sich Brigitte Herrmann, eine von drei Vertrauensberechtigten der Initiative, keine Hoffnungen, dass in der heutigen Kreistagssitzung (Kreishaus Lüdenscheid, ab 16 Uhr) die Entscheidung anders ausfallen wird. „Ein Wunder wird nicht passieren.“ Deshalb werde alles auf den Klageweg hinausführen. „Das sind wir den Bürgern einfach schuldig.“ Fast 30 000 Märker, notwendig waren knapp 14 000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren, hatten sich für die rollende Fahrbücherei in den vergangenen Monaten entschieden. „Jetzt geht es in die Juristerei und deshalb werden wir das Verwaltungsgericht Arnsberg mit dem Sachverhalt beschäftigen.“
CDU und FDP hatten sich mit ihrer Mehrheit für die Abschaffung des Bücherbusses ausgesprochen. Den Hinweis der Stabsstelle Recht auf Unzulässigkeit des Begehrens lässt Burke nicht gelten. So handele es sich nicht vorrangig um ein Sparvorhaben, da in den ersten Beschlüssen davon gar nicht die Rede gewesen sei. Außerdem seien an die vorgeschriebenen Begründungen keine hohen Anforderungen zu stellen. „Es ist ausreichend, wenn kurz der Sachverhalt und der Zweck, dem das Bürgerbegehren dienen soll, dargestellt wird.“ Das sei erfolgt.
Mit Interesse verfolgt Herrmann, dass in Neuenrade jetzt ein Bücherbus fährt. „Der Bedarf ist also da.“
aus dem Westfälischen Anzeiger vom 14. Dezember 2006