Einmal mehr steht die bundesweite Fahrbibliotheks-Umfrage an. Seit dem Berichtsjahr 2015 wird die Fahrbibliotheksumfrage nicht mehr durch die Fachkommission Fahrbibliotheken durchgeführt, sondern ist in der DBS integriert. Daher müssen eigenständige Fahrbibliotheken bzw. Bibliotheken mit Fahrbüchereien seit dem Berichtsjahr 2015 Neuerungen beachten.
Seitens der DBS-Redaktion wurde dafür eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt.
Bitte folgende Hinweise der DBS-Redaktion für die Eingabe 2020 beachten:
Seit dem Berichtsjahr 2021 ist der Online-Dateneingabe der Adressfragebogen jeder Bibliothek vorgeschaltet. Hintergrund ist, dass die Adressdaten jährlich durch die Bibliotheken auf Aktualität geprüft werden sollten. Die Online-Eingabe ist ab dem 02.01.2021 unter https://www.bibliotheksstatistik.de/start möglich.
Adressdaten ändern: Die umrandeten Felder können durch die
Bibliotheken/Fachstellen geändert werden. Nicht umrandete Felder können
nur durch die DBS-Redaktion korrigiert werden (das betrifft alle Felder
in der Kategorie „Sonstige“ sowie die DBS-ID und den Status. Mit Klick
auf die jeweilige Kategorie (z.B. „Name“, „Straße /Nr.“ …) erfahren
Sie, in welcher Form die Angaben eingetragen werden sollen. Den
Unterhaltsträger können Sie über den Button „Speichern und Ändern
Unterhaltsträger“ unterhalb des Online-Adressformulars anpassen. Über
diesen Button können auch mehrere Unterhaltsträger eingetragen werden.
Falls bei den gesperrten Angaben Anpassungen nötig sind, bitten wir um
eine Mail an dbs@hbz-nrw.de.
In den letzten beiden Jahren haben sich über 95 % der deutschen Fahrbibliotheken beteiligt – es wäre toll, wenn wir im anstehenden Jahr erneut auf einen derart guten Wert kämen.
Bitte beachten Sie: der Erfassungszeitraum begann am 02. Januar 2021.
Für Öffentliche Bibliotheken (und damit auch für Fahrbibliotheken) endet die Eingabefrist am 15.02.2021 um 24 Uhr, danach ist keine Dateneingabe über den DBS-Zugang der Bibliothek mehr möglich.
Der Zugriff auf die erhobenen Daten der Fahrbibliotheken wird ab dem Frühjahr 2021 über die variable Auswertung der DBS möglich sein.