Die Westfalenpost berichtet am 9.2.2007:
Bücherbus: Klage gegen Kreis
Menden. Der Unterstützerkreis „Rettet den Bücherbus“ verklagt den Kreis. Fristgemäß hat er durch seinen Anwalt Norbert Burke Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg die Klageschrift eingereicht. Sie richtet sich gegen die durch den Kreis und den Kreistag festgestellte Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rettet den Bücherbus“.
Nach Auffassung des Unterstützerkreises ist das Bürgerbegehren entgegen den Ausführungen des Märkischen Kreises im Widerspruchsbescheid zulässig. Nun muss das Verwaltungsgericht in Arnsberg über die Zulässigkeit entscheiden. […]
Die Dienstleistungsgesellschaft Verdi übernimmt die Kosten des Rechtsstreits (Widerspruchsverfahren und Klageverfahren) zu übernehmen.
Verdi hat deutlich gemacht, dass Bildung eine der wichtigsten Vorraussetzungen für die Entwicklung der Persönlichkeit sei und für die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben darstelle. […]