Bei einem negativen Beschluss wird Widerspruchsverfahren eingeleitet
MÄRKISCHER KREIS · Die Bürgerinitiative zur Rettung des Bücherbusses wirft die Flinte so schnell nicht ins Korn. Die zahlreichen Beteiligten kündigten im Haus Lennestein in Altena bereits ein Widerspruchsverfahren für den Fall an, sollte der Kreistag in seiner Sitzung am 21. September das Aus für die Fahrbücherei beschließen.
Nach Meinung der Verwaltung des Märkischen Kreises ist das Bürgerbegehren „Rettet den Bücherbus“ trotz der fast 30 000 gesammelten Unterschriften – notwendig waren rund 14 000 – fehlten zwei wesentliche Voraussetzungen. So habe es keine Begründung gegeben, die die Unterzeichner über die Gründe für das Begehren aufklärten. Im März hatte der Kreistag im Rahmen seiner Abschlussberatungen zum diesjährigen Haushalt beschlossen, den Bücherbus aus Kostengründen aufzugeben. Dies, so die Stabsstelle Recht der Kreisverwaltung, hätte die Initiative den Bürgern mitteilen müssen. Außerdem entspreche der geringe Deckungsanteil von 55 000 Euro nicht den gesetzlichen Vorgaben bei einem jährlichen Kostenvolumen von rund 250 000 Euro für den Bus.
Sollte auch der Widerspruch von der Mehrheit des Kreistages abgelehnt werden, schließt der Unterstützerkreis den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht nicht aus.
„Ich finde es empörend, dass das Votum von 30 000 Bürgerinnen und Bürgern aus dem Märkischen Kreis nicht gewürdigt wird“, erklärte Renate Oehmke, Vorsitzende der Kreistagsfraktion der Grünen. Daran könne die Politik nicht vorbei gehen und die Stellungnahme der Rechtsabteilung schaffe diese Zahl an Unterschriften auch nicht aus der Welt. Wahrscheinlich würden die Grünen mit der SPD und der UWG einen gemeinsamen Antrag in die Sitzung einbringen mit dem Ziel, den Bus zu retten. „Unser Vorschlag ist immer noch aktuell, zusammen mit den Städten und Gemeinden nach einer Lösung zu suchen.“
CDU und FDP hatten aufgrund der desolaten Haushaltslage des Kreises für die Abschaffung des Busses gestimmt. Die Rechtsabteilung kommt in ihrer Vorlage für den Kreistag zu dem Ergebnis: „Die bürgerschaftliche Mitwirkung soll sich nicht nur darin erschöpfen, Forderungen zu definieren. Vielmehr soll auch das Bewusstsein der Bürger für die mit der Maßnahme verbundenen Kosten geweckt und eine verantwortliche Abwägung ermöglicht werden.“
aus dem Westfälischen Anzeiger vom 8. September 2006
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