Unterschriften zum Bürgerbegehren geprüft – Kreistag hat über Zulässigkeit zu entscheiden
Kreis Soest (kso.2018.04.17.165.jdw). Die Kreisverwaltung hat gezählt und das Ergebnis lautet: Es liegen 10.128 gültige Unterschriften und damit genug für das Bürgerbegehren in Sachen Bücherbus vor. Zumindest, wenn bei der Prüfung der Unterschriften der Maßstab des Oberverwaltungsgerichts Münster angelegt wird. Die Ergebnisse der Prüfung wurden am Montag, 16. April 2018, den Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat präsentiert.
Eine Woche lang hatten Mitarbeiter der Kreisverwaltung die Unterschriften anhand eines kreisweiten Wählerverzeichnisses kontrolliert und jede einzelne Unterschrift auf ihre Gültigkeit geprüft. Als Maßstab für die Prüfung diente die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Dieses entschied 2013, dass es nicht auf die Vollständigkeit jeder einzelnen Angabe zur Person ankommt, sondern vielmehr auf die zweifelsfreie Identifikation des Unterschreibenden anhand der gemachten Angaben. Genau hier liegt nun ein Problem beim Bürgerbegehren zum Bücherbus: In über 500 Fällen fehlen verschiedene Angaben zur jeweiligen Person. Wenn diese ca. 500 Fälle als gültig angesehen werden, ist die benötigte Anzahl an Stimmen für das Bürgerbegehren erreicht. Folgt der Kreistag der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts, dann wären die 500 Unterschriften gültig und die benötigten Stimmen für ein Bürgerbegehren um 144 Unterschriften überschritten.
Vor der Zulässigkeitsentscheidung und vor einem möglichen Bürgerentscheid soll nun gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden und Initiatoren des Bürgerbegehrens nach möglichen Kompromissen außerhalb eines Bürgerentscheides gesucht werden.
Eine Woche lang hatten Mitarbeiter der Kreisverwaltung die Unterschriften anhand eines kreisweiten Wählerverzeichnisses kontrolliert und jede einzelne Unterschrift auf ihre Gültigkeit geprüft. Als Maßstab für die Prüfung diente die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Dieses entschied 2013, dass es nicht auf die Vollständigkeit jeder einzelnen Angabe zur Person ankommt, sondern vielmehr auf die zweifelsfreie Identifikation des Unterschreibenden anhand der gemachten Angaben. Genau hier liegt nun ein Problem beim Bürgerbegehren zum Bücherbus: In über 500 Fällen fehlen verschiedene Angaben zur jeweiligen Person. Wenn diese ca. 500 Fälle als gültig angesehen werden, ist die benötigte Anzahl an Stimmen für das Bürgerbegehren erreicht. Folgt der Kreistag der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts, dann wären die 500 Unterschriften gültig und die benötigten Stimmen für ein Bürgerbegehren um 144 Unterschriften überschritten. Vor der Zulässigkeitsentscheidung und vor einem möglichen Bürgerentscheid soll nun gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden und Initiatoren des Bürgerbegehrens nach möglichen Kompromissen außerhalb eines Bürgerentscheides gesucht werden.
Kreis Soest, Pressemitteilung vom 17.4.2018
Symbolfoto: © Thomas Weinstock/ Kreis Soest
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